kanzlei.biz – Anwaltskanzlei Hild & Kollegen | IT. IP. Media.

Rechtsanwälte Internetrecht / IT-Recht, Gewerblicher Rechtsschutz & Medienrecht

Die Anwaltskanzlei Hild & Kollegen ist eine bundesweit tätige, hochspezialisierte Kanzlei für die Bereiche IT (Internetrecht / IT-Recht), IP (Gewerblicher Rechtsschutz, Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht) sowie Media (Medienrecht).

  • 20 Jahre Erfahrung
  • Erfahrung mit über 10.000 Gegnern, Rechtsanwälten und Kanzleien
  • hochspezialisierte Rechts- und Fachanwälte (IT-Recht und Gewerblicher Rechtsschutz)
  • perfekte Ausrichtung durch ausschließliche Tätigkeit in zusammengehörigen und verzahnten Rechtsgebieten
  • zu über 90 Prozent deutschlandweit ortsunabhängig tätig
  • hochkarätige in- und ausländische Mandanten
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Unsere Kontaktdaten:

kanzlei.biz - Anwaltskanzlei Hild & Kollegen
Konrad-Adenauer-Allee 55
86150 Augsburg

Telefon: +49 (0)821 - 420 795 0
Telefax: +49 (0)821 - 420 795 95
E-Mail: [email protected]

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Mit unserer Urteilsdatenbank mit über 7.000 einschlägigen Urteilen aus dem Bereich Internetrecht, IT-Recht, Gewerblicher Rechtsschutz und Medienrecht, einschließlich der Suche in Datenbankfeldern, wie Entscheidungsdatum, Gericht und Aktenzeichen, bieten wir Ihnen das das bundesweit größte kostenlose Angebot einer deutschen Kanzlei in diesem Spezialbereich.

Unsere Gegnerliste ist dabei eine der umfangreichsten Gegnerlisten im Internet.


Knallende Champagnerflasche

kanzlei.biz feiert 20-jähriges Kanzlei-Jubiläum.

Ursprünglich als Einzelkanzlei von Herrn Rechtsanwalt Hagen Hild gegründet, sind wir heute eine Boutique für IT / IP und Medienrecht. Damit gehören wir zu einer der wenigen Kanzleien bundesweit, die nahezu ausschließlich im Bereich Internet, IT, Gewerblicher Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht tätig sind. Diese gezielte Ausrichtung der Kanzlei garantiert Beratung auf höchstem Niveau.

Mit 20 Jahren täglicher Praxis gehören wir zu den erfahrensten Kanzleien in unserem Bereich. weiterlesen >>


kanzlei.biz in den Medien

Unsere Referenzen sprechen für sich! Wir gehören zu den gefragtesten Kanzleien in unserem Bereich und nur wenige Kanzleien bundesweit können wohl auf eine derartige Medienpräsenz zurückblicken.

Unsere Rechts- und Fachanwälte sind viel gefragte Spezialisten auf den Rechtsgebieten des Internetrechts / IT-Rechts, des Gewerblichen Rechtsschutzes und des Medienrechts, was diese bereits seit 2001 mit Ihrem Fachwissen in zahlreichen Interviews unter Beweis gestellt haben.

Inzwischen sind mehrere hundert Veröffentlichungen von Interviews in über hundert verschiedenen Medien (Printmedien, Funk und Fernsehen und Online-Redaktionen) erschienen.

Das erfüllt uns mit Stolz und ist zugleich Ansporn für uns, weiter auf höchste Qualität unserer Leistung zu setzen.

Auszeichnungen


IT Law – Law Firm of the Year in Germany – 2020

Industrial Property Protection Law Firm of the Year Germany

IT Law – Law Firm of the Year in Germany

IT Law – Law Firm of the Year in Germany – 2021

Intellectual Property within Germany

Germany – Media Law Firm of the Year

IT Law Firm of the Year 2019 – Germany

zu unseren Auszeichnungen

aktuelles Top-Urteil

06. Mai 2024

Keine Klarheit zum Ersatz immateriellen Schadens der DSGVO

Urteil des EuGH vom 11.04.2024, Az.: C-741/21

Ein Anwalt, der Werbemails von Juris, deren Erhalt er zuvor widersprochen hatte, erhalten hatte, macht einen Anspruch auf immateriellen Schadensersatz nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO geltend. Aufgrund der Rechtsunsicherheit legte das Landgericht Saarbrücken dem Europäischen Gerichtshof Fragen zur Vorabentscheidung vor. Dabei bestätigte der EuGH ein vorangegangenes Urteil vom 15.01.2024 (Az.: C-687/21), wonach grundsätzlich ein tatsächlicher Schaden für Art. 82 Abs. 1 DSGVO gegeben sein muss und nur der Verstoß gegen die DSGVO nicht ausreicht. Hier wurde durch den EuGH zwar präzisiert, dass die Schwere des DSGVO-Verstoßes nicht ausschlaggebend ist, sondern der tatsächlich entstandene Schaden. Bei der Frage nach dem Ausschluss eines Schadensersatzes, der auf menschliches Versagen eines Mitarbeiters zurückzuführen ist, kam der EuGH jedoch zu der Ansicht, dass es Aufgabe des Arbeitgebers sei, dass Mitarbeiter seine Weisungen korrekt ausführen. Eine Entschuldigung kommt somit nur mit einem Nachweis, dass der Arbeitgeber den Schaden nicht verursacht hat, in Betracht, wobei eine entsprechende Präzisierung ausbleibt.

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Aktuelles

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Aktuelle Urteile

Hagen Hild

Erfahrung mit über 10.000 Gegnern, Kanzleien und Rechtsanwälten

„In der Zeit seit 2001 konnten wir Erfahrung mit über 10.000 Gegnern, Kanzleien und Rechtsanwälten sammeln.

Diese Erfahrung setzen wir täglich zum Nutzen unserer Mandanten ein. Ob bei der Abwehr von markenrechtlichen, wettbewerbsrechtlichen und urheberrechtlichen Abmahnungen und Ansprüchen oder bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Rechten, immer müssen Risiken kalkuliert und dementsprechend das weitere Vorgehen mit dem Mandanten entwickelt werden. Hier die Gegner, Rechtsanwälte und Kanzleien aus der Praxis zu kennen, ist von großem Vorteil.“

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